Masken: Es gibt keine Maskenpflicht, es wird aber empfohlen eine Maske zu tragen.
Tests: In der Schule wird nur noch “anlassbezogen” getestet, das heißt wenn bei einem Kind Symptome festgestellt werden kann die Lehrkraft einen Test durchführen oder das Kind wird in Absprache mit den Eltern zu einem Bürgertest geschickt. Alle Schüler*innen erhalten für jeweils einen Monat 5 Tests (die mit nach Hause genommen werden) für den Fall, dass zu Hause Symptome festgestellt werden.
Infektion: Sollte ein Kind mit COVID 19 infiziert sein, besteht weiterhin die Pflicht zur Isolierung. Frühestens nach 5 Tagen kann man sich mit einem negativen Bürgertest oder PCR-Test freitesten und wieder zur Schule kommen. Ohne Test ist der Schulbesuch erst nach 10 Tagen häuslicher Isolierung wieder möglich.
DRINGENDE BITTE: Zeigen sich bei Ihrem Kind Symptome wie Halsschmerzen, Husten, Schnupfen und/oder Fieber, sollte zu Hause oder in einem Testzentrum ein Test durchgeführt werden.