30.05.2022

BuT-Beratung

Liebe Eltern,

am Mittwoch, 15.06.2022, gibt es zwischen 13.30 und 15 Uhr die Möglichkeit sich zum Thema BuT beraten zu lassen.

 


 11.05.2022

 

Liebe Eltern,

auf diesem Weg möchten wir Sie auf folgende Angebote und Informationen aufmerksam machen:

 

Denken Sie bitte außerdem an folgende Termine:

20.05.2022 – Sportfest

26.05.2022 – Christi Himmelfahrt (Feiertag) – schulfrei

27.05.2022 – beweglicher Ferientag – schulfrei

 

Mit lieben Grüßen

Das Schulteam der GGS Ruhrort

 

 

 


03.04.2022

Liebe Kinder und Eltern der GGS Ruhrort

Der Deutsche Bundestag hat am 20.März 2022 über wichtige Änderungen des Infektionsschutzgesetzes entschieden. Diese Entscheidungen werden auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen haben, über die wir Sie hiermit aktuell informieren möchten:

Maskenpflicht

Bis Samstag, 2. April 2022, wird  § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.

Fortsetzung schulischer Testungen

Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Nach den Osterferien wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen  nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

 


Die Religruppe der vierten Schuljahre hat sich mit dem Thema „Frieden“ beschäftigt und ein kleines „Friedensprojekt“ gestartet. In Gruppenarbeit wurde eine Weltkugel gestaltet und rund um dieses Weltkugel herum wurden die bunt bemalten Handabdrücke aller Schüler*innen der GGS Ruhrort geklebt. Damit möchte die Religruppe ein Zeichen für den Frieden setzen und sagen:

„Alle Kinder der GGS Ruhrort wünschen Frieden für die Welt“.

 

 


Duisburg, 17.02.2022

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

das Testverfahren an den Grundschulen wird nun komplett auf Selbsttests umgestellt, die für unser System ab dem 01. März zum Einsatz kommen werden.

Das bedeutet konkret:

– Sie testen Ihre Kinder VOR Unterrichtsbeginn montags, mittwochs und freitags (alternativ ist auch am Abend vorher eine Testung möglich). Die Tests dafür erhalten Sie von der Schule

– Sie versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben ihren Kindern bis zum 28. Februar    2022 eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mit.

– Sollte der Test positiv ausfallen, informieren Sie uns bitte und Ihr Kind bleibt dann in häuslicher Isolierung.

Die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen) ist aufgehoben. Sie können Ihre Kinder jedoch freiwillig weiter testen.

Sollten sich bei den Kindern im Vormittagsbereich Symptome zeigen, dann können wir hier zur Sicherheit aller einen Test durchführen. Diese Vorgehensweise hat sich auch in den letzten Wochen bewährt.

Den Brief den die Ministerin Gebauer an alle Eltern und Erziehungsberechtigte geschrieben hat finden Sie hier.

 

Wir hoffen, dass sich alle gut auf das neue Testverfahren einstellen können und sind sicher, dass die Tests von Ihnen im häuslichen Kontext zuverlässig und gewissenhaft durchgeführt werden.

 

Ihr Schulteam der GGS Ruhrort

 


ACHTUNG! EILMELDUNG!

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

am 17.02.gibt es einen landesweiten Unterrichtsausfall!

Laut Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes und des Landeslagezentrums
vom 16.02.2022 wird für den 17.02.2022 das folgende Unwetterereignis
erwartet:

                   verbreitet Sturm- und schwere Sturmböen;
                   in Hochlagen Orkanböen.

Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ vom 13.03.2021 wird ein landesweiter Unterrichtsausfall für den 17.02.2022 angeordnet.

Sollte das Unwetter über das genannte Datum andauern, werden wir Sie rechtzeitig informieren.

 

Passen Sie auf sich auf!

Das Schulteam der GGS Ruhrort


Vereinfachtes Schaubild zum Testverfahren ab 26.01.2022:


Duisburg. 27.01.2022

Liebe Eltern,

Folgende Regelungen gelten:
– Weiterhin werden in den Grundschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt. (Allerdings nur die PCR –Pooltestungen)
– Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen, weil die Labore diese nicht mehr auswerten.

– Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen am nächsten Tag wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.
– Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
– Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können. (also entweder durch einen Testnachweis von einem Testzentrum oder dem Ergebnis des unter Aufsicht in der Schule durchgeführten Selbsttest)
–> Bei einem positiven Antigen-Schnelltest begibt  d.h. das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung bei einem anerkannt Testzentrum ist erforderlich.

Wenn der Klassen-Pool positiv ist und Ihr Kind ein positives Einzelergebnis bei dem Schnelltest in der Schule hat, müssen Sie das Kind sofort wieder abholen.

Hinweis: aufgrund der Tatsache, dass Kinder in der Schule morgens positiv getestet werden, ist eine telefonische Erreichbarkeit absolute Voraussetzung!

Was bedeutet das nun konkret für unsere Schule?
Die Kinder der Klassen, die entweder am Montag ein positives Poolergebnis hatten oder Kinder, deren Klassen bei der heutigen Pooltestung positiv sind, können morgen wieder zur Schule kommen. Dort werden sie von uns vor dem Unterricht mit einem Antigenschnelltest (Nasenabstrich) getestet. Die Lehrer/innen beaufsichtigen die Tests jedoch nur und führen den Test nicht selbst aktiv durch.

Um das Infektionsgeschehen zu entschärfen und alle Beteiligten zu schützen, bitten wir Sie dringend, Ihr Ihr Kind in einem offiziellen Testzentrum testen zu lassen.
Selbstverständlich kann ihr Kind dann auch verspätet zum Unterricht erscheinen. 

Wir Lehrerkräfte haben erst sehr kurzfristig von den neuen Vorgaben erfahren und müssen uns erst selbst mit den neuen Gegebenheiten vertraut machen. Sie würden uns daher sehr unterstützen, wenn Sie den Weg über die Testzentren gehen. Diese Bitte gilt auch zukünftig, da die Testungen der Kinder in der oben beschriebenen Form (insbesondere bei den jüngeren Schülerinnen und Schülern) für Kinder und Lehrkräfte eine große Herausforderung darstellt.

Bei Kindern, die morgen früh ohne Nachweis vom Testzentrum zur Schule kommen (und in einem positiven Pool waren) setzen wir die Einwilligung der Eltern bzgl. der Testung in der Schule voraus, da es sich ja um die Anordnungen des Ministeriums handelt, die wir Schulen nun in aller Kürze umsetzen müssen.

Wir bedanken uns im Voraus bei allen, die uns als Grundschulteam unterstützen und meiner oben genannten Bitte nachkommen. VIELEN DANK!

Zum Schluss sei in aller Deutlichkeit gesagt: auch wir finden die Informationen sehr kurzfristig.
Wir bitten  erneut um Ihr Verständnis und hoffen, dass wir gemeinsam die kommenden Tage gut meistern werden.

P.S.: Weitere Fragen klären Sie bitte  mit den jeweiligen KlassenlehrerInnen.

Mit freundlichen Grüßen

A. Marquardt, Schulleiterin

 

 

 



Duisburg, 06.01.2022

Liebe Kinder, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir hoffen, dass ihr und Sie erholsame Ferien und schöne Weihnachtstage hattet und wünschen euch und Ihnen alles Gute für das neue Jahr.

Auch wenn wir sehr hoffen, dass im kommenden Jahr etwas mehr „Normalität“ einkehrt, so geht es jetzt doch erst einmal wieder um Corona.

Hiermit leiten wir Ihnen einen „Appell des Krisenstabsleiters Martin Murrack zum Schulstart“ weiter:

Krisenstabsleiter Martin Murrack bittet die Eltern aller Schülerinnen und Schüler in Duisburg, diese vor dem Schulstart am kommenden Montag, 10. Januar, testen zu lassen.

Auch wenn ab Montag in den Schulen wieder getestet wird, ist ein vorheriger Test sinnvoll, da es bereits zu Kontakten zwischen den Schülerinnen und Schülern – zum Beispiel im Schulbus oder im Klassenraum – kommt, bevor die Ergebnisse der Schultestungen vorliegen.

Auch wir als Schulteam bitten Sie zum Schutz der Gesundheit aller, diesen Appell ernst zu nehmen und Ihre Kinder schon vor dem Schulbeginn am Montag testen zu lassen. So können wir mit einem etwas sichereren Gefühl am Montag in den Unterricht starten!

Zur Erinnerung: Am Montag, den 10.01.2022, startet der Unterricht wie gewohnt um 8.10Uhr!

Bis dahin mit lieben Grüßen

Das Schulteam der GGS Ruhrort

 


 

Duisburg, 05.11.2021

 

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

als erstes einige wichtige Informationen zum Infektionsschutz an der Schule:

Kinder, die an den Testtagen bzw. zwischen den Testungen nicht in der Schule waren, müssen einen schriftlichen Testnachweis einer anerkannten Teststelle (z. B. Apotheke) vorlegen, bevor sie am Unterricht und der Pooltestung teilnehmen können.  Ansonsten ist der Schulbesuch leider nicht möglich.

Sollten Kinder ohne entsprechenden Testnachweis in die Schule kommen, müssen die Kinder wieder abgeholt werden und dürfen  erst nach Vorlage eines aktuellen Tests wieder zur Schule kommen (gerne am gleichen Tag).

Diese Maßnahmen helfen uns allen, das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

 Am Montag, den 8. November feiern wir mit den Kinder in der Schule St. Martin. Darauf freuen wir uns schon sehr, da es ja – wie Sie wissen – in Absprache mit den anderen Grundschulen auch in diesem Jahr keinen Martinszug der Schule gibt.

 An dieser Stelle möchten wir uns beim Förderverein bedanken, der uns die leckeren Weckmänner von Cafe Kurz und die Süßigkeiten von Edeka spendet. Außerdem unterstützt uns der Förderverein finanziell bei der Beschaffung für die Bastelmaterialien. Dies gilt auch für den Adventstag am 3.12.21 in der Schule, den wir Corona bedingt klassenintern mit den Kindern feiern. Wir werden in den Klassen basteln und andere schöne Sachen machen.

Dafür nochmals ein Dankeschön an den Förderverein.

Die katholische Gemeinde St. Maximilian in Ruhrort lädt am 11.11.21 zum Martinsfest an der Kirche ein.

Wir sind gebeten worden, die Einladungen an Sie weiterzuleiten, was wir gerne getan haben.

 

Wichtig! Terminverschiebung!

Aus dringenden organisatorischen Gründen müssen wir die pädagogische Ganztagskonferenz , die für den 23.11.21 geplant war, auf den 18.01.22 verschieben. Dazu erhalten Sie zeitnah noch weitere Informationen.

 

Liebe Grüße

Das Schulteam der GGS Ruhrort

 


 


Duisburg, 31.10.2021

Liebe Kinder und Eltern der GGS Ruhrort,

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über die wichtigen Neuregelungen des Schulministeriums in Bezug auf das Tragen von Masken in der Schule in Kenntnis setzen. In der Schulmail vom Ministerium vom 28.10.2021 ist folgendes zu lesen:

1. Regelungen Maskenpflicht ab dem 2. November 2021

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich. Konkret bedeutet dies:
Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung. „

Die komplette Schulmail vom MSB können Sie hier nachlesen.

Wichtig: Die Schülerinnen und Schüler benötigen also auch weiterhin die Masken, da auf den Gängen oder beim Verlassen des „festen Sitzplatzes“ die Maske getragen werden muss! Wir werden die neuen Regeln, die ab Dienstag gelten, mit den Kindern ausführlich besprechen und hoffen weiterhin auf Ihre Unterstützung. 

Mit lieben Grüßen

Das Schulteam der GGS Ruhrort