Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen Schulveranstaltungen

Ihr Kind kann aus wichtigen Gründen von der Schulleitung beurlaubt werden:

1. Familiäre Anlässe

Erstkommunion, Geburt, Hochzeit, schwere Erkrankung und Todesfall in der Familie. Die Dauer der Beurlaubung richtet sich nach dem Einzelfall.

2. Religiöse Veranstaltungen (religiöse Feiertage wie Ramadan oder Opferfest)

Feiern Sie mehr als einen Tag, kann Ihr Kind nur für einen Tag beurlaubt werden.

3. Veranstaltungen

            • kulturelle Veranstaltungen (aktive Teilnahme an künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerbe, Aufführungen von Chor, Orchester oder Theater)
            • Sportveranstaltungen (aktive Teilnahme an Wettkämpfen, Trainingslagern, Sportfesten)

Es gilt immer: Der Antrag muss rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) bei der Klassenlehrkraft abgegeben werden. Der Antrag wird dann der Schulleitung zur Genehmigung weitergeleitet.Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien sind in der Regel nicht möglich. Bitte wenden Sie hierzu an die Klassenlehrkraft.